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In Bezug der Verzehrungssteuer sind die Wiener Vororte bekanntlich dem flachen Lande zugezählt, in welchem diese Steuer als Verbrauchsabgabe nur von Fleisch, Wein, Weinmost und Obstmost zu entrichten ist, und es wird dieselbe in sämmtlichen Vororten durch Abfindung aufgebracht, indem die Gemeinden eine mit der Finanzbehörde vereinbarte Pauschalsumme zahlen und diese von den Zahlungsverpflichteten, das ist den Fleischern, Selchern und Händlern mit Fleischwaare, den Wirthen und Schänkern nach mit denselben getroffener Vereinbarung, zumeist in monatlichen Beträgen, hereingebracht wird.