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Naturschutz in Wien

Die Rechtsmaterie Naturschutz ist nach unserer Verfassung Landessache in Gesetzgebung und Vollziehung. Die Zuweisung dieses Aufgabengebietes in die Kompetenz der Länder wurde bezüglich ihrer rechtspolitischen Zweckmäßigkeit bisher nie ernstlich in Zweifel gezogen, stellt doch der Naturschutz geradezu ein Paradebeispiel dafür dar, wie unterschiedliche Gegebenheiten und Schutzbedürfnisse eine von Bundesland zu Bundesland verschiedene Regelung erfordern. Trotzdem waren die österreichischen Bundesländer bestrebt, bei voller Berücksichtigung der notwendigen Differenzierungen im Grundkonzept eine gemeinsame Linie zu verfolgen. Der Aufbau der einzelnen Naturschutzgesetze ist daher sehr ähnlich. Das Bemühen um inhaltliche Angleichung der allgemeinen Grundsätze, Begriffsbestimmungen, organisatorischen Einrichtungen und der Strafbestimmungen ist unverkennbar.