Die Militarisierung der Wiener Feuerwehr im Zweiten Weltkrieg
Von der städtischen Feuerwehr zur Feuerschutzpolizei
Nach der am 13. März 1938 erfolgten Annexion Österreichs blieb die Rechtslage auf dem Sektor der Feuerwehrwesens vorerst unverändert, denn in Deutschland stand man damals unmittelbar vor der Verabschiedung eines neuen Gesetzes über das Feuerlöschwesen, welches dann auch am 23. November 1938 in Kraft trat.