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Die Militarisierung der Wiener Feuerwehr im Zweiten Weltkrieg

Von der städtischen Feuerwehr zur Feuerschutzpolizei


Nach der am 13. März 1938 erfolgten Annexion Österreichs blieb die Rechtslage auf dem Sektor der Feuerwehrwesens vorerst unverändert, denn in Deutschland stand man damals unmittelbar vor der Verabschiedung eines neuen Gesetzes über das Feuerlöschwesen, welches dann auch am 23. November 1938 in Kraft trat.